Kooperation rechtlich selbständiger Schlichter
VORSITZENDE VON EINIGUNGSSTELLEN
Wir nutzen als Einigungsstellenvorsitzende unsere umfassenden Erfahrungen in allen Bereichen der Mitbestimmung und Branchen. Wir verhandeln durchgehend Themen wie Arbeitszeitregelungen (z.B. Schichtsysteme, Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit), die Einführung und Nutzung von IT-Systemen, Entgeltordnungen, Betriebsänderungen, Gesundheitsschutz, neue Arbeitsformen (Agile & Mobile Work) und Informationsansprüche des Wirtschaftsausschusses.
MEDIATOR & MODERATOR
Als zertifizierte Mediatoren und Moderatoren unterstützen wir bei der Beilegung innerbetrieblicher Konflikte. Gemeinsam mit den Betriebsparteien schaffen wir eine Grundlage für den Neustart der vertrauensvollen Zusammenarbeit.
Darüber hinaus lösen wir Kontroversen in Teams und Organisationen (Betriebsräte, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände) und im Verhältnis von Mitarbeitenden zu ihren Führungskräften oder der Geschäftsleitung zum Kontrollorgan.
TARIFSCHLICHTUNG
Als Schlichter lösen wir in Tarifverhandlungen regelmäßig Konflikte zwischen Tarifvertragsparteien in allen Branchen.
SCHIEDSRICHTER
Wir sind als Schiedsrichter tätig, um über Auslegungs- und Anwendungsfragen vertraglicher Vereinbarungen eine verbindliche Entscheidung zu treffen. Wir sind in zahlreichen Betriebsvereinbarungen, Tarifverträgen und Satzungen von Verbänden als Schiedsrichter etabliert.
TREUHÄNDER IN FREIWILLIGENPROGRAMMEN
Wir stehen als Treuhänder in Freiwilligenprogrammen zur Verfügung.
Die Mitarbeitenden können sich vertrauensvoll an uns wenden, wenn sie in Erfahrung bringen wollen, ob sie das Unternehmen im Rahmen des Freiwilligenprogramms verlassen können oder zu den unabkömmlichen Mitarbeitenden gehören.
AUSBILDUNG
Als Trainer und Referenten bilden wir Betriebsräte, Mitarbeitende im Bereich HR und Fachanwälte für Arbeitsrecht in den Bereichen Konfliktmanagement und Arbeitsrecht aus.
QUALITÄTSSICHERUNG
Wir unterstützen Betriebs- und Tarifvertragsparteien bei der Etablierung von Qualitätsstandards der betrieblichen Zusammenarbeit.
DIE KOOPERATION
Wir verfügen über eine breitgefächerte und langjährige Erfahrung in der Begleitung von Prozessen der Konfliktlösung. Dabei sind fachliche Kompetenz und die persönliche Fähigkeit, die Beteiligten empathisch und interessenorientiert zu einer sachgerechten und lebbaren Lösung zu führen, der Grundstein guter und nachhaltiger Streitbeilegung.
Durch unsere Kooperation wollen die zertifizierten Mediatoren diesen hohen Qualitätsanspruch des Havard-Konzeptes durch fachlichen Austausch und gemeinsame Projekte vertiefen, indem wir uns gegenseitig kollegial beraten und damit Standards der Konfliktbeilegung schaffen.
DR. JULIAN BURMEISTER-BIESSLE
war nach seinem Studium zunächst als wissenschaftlicher Assistent am Institut für internationales Wirtschaftsrecht der LMU München, Prof. Dr. Helmut Köhler (Promotion) und als Rechtsanwalt in einer Anwaltskanzlei im Bereich der Schiedsgerichtsbarkeit tätig
war anschließend von 2006 bis 2010 im Bayerischen Arbeits- und Sozialministerium und als Richter und Güterichter am Arbeitsgericht München (von 2011 bis 2023) sowie Einigungsstellenvorsitzender und zertifizierter Mediator tätig
ist seit 2023 Schlichter
veröffentlicht seit 2006 in juristischen Kommentaren, Fachbüchern und -zeitschriften und kommentiert arbeitsgerichtliche Entscheidungen für Juris
schult seit 2011 HR-Verantwortliche, Betriebsräte sowie Fachanwälte für Arbeitsrecht zur Umsetzung arbeitsrechtlicher Themen in der gerichtlichen und betrieblichen Praxis sowie in der Mediationsausbildung (BMWA zertifizierte Lehrgänge zur Wirtschaftsmediation & Konfliktmanagement) zu Verhandlungsmethoden und -kompetenzen
führt Verhandlungen in deutscher und englischer Sprache
HOLGER DAHL
war nach seinem Studium zunächst in verschiedenen Funktionen in der Wirtschaft und als Fachanwalt für Arbeitsrecht einer internationalen Anwaltskanzlei tätig
war anschließend Richter an den Arbeitsgerichten Frankfurt am Main und Wiesbaden
ist seit 2003 Schlichter
veröffentlicht seit 1998 regelmäßig in arbeitsrechtlichen Kommentaren, Fachbüchern und -zeitschriften
ist Herausgeber einer Buchreihe zur Mitbestimmung des Betriebsrats und des Buchs „Konfliktlösungen im Arbeitsleben“
kommentiert arbeitsgerichtliche Entscheidungen für Juris
schult seit 1998 HR-Verantwortliche, Betriebsräte sowie deren jeweilige Rechtsvertretungen und Sachverständige bei der Umsetzung arbeitsrechtlicher Themen in der Praxis
führt Verhandlungen in deutscher und englischer Sprache
DR. DANIEL FAULENBACH
ist seit 2009 – zunächst nebenberuflich – und seit März 2022 hauptberuflich als Einigungsstellenvorsitzender, Schiedsrichter, Schlichter und Mediator tätig
war von März 2007 bis Februar 2022 Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit (Arbeitsgericht Bonn und Arbeitsgericht Köln) mit Abordnungen an das Bundesarbeitsgericht in Erfurt, das Landesarbeitsgericht Köln und an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
hat im Jahr 2011 die Ausbildung zum Richtermediator erfolgreich absolviert
war von 2006 bis 2007 Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Landgericht Düsseldorf, Amtsgericht Langenfeld Rhld.)
war mehrere Jahre Dozent für Arbeitsrecht an der Fachhochschule für Rechtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen
veröffentlicht seit 2005 in juristischen Kommentaren, Fachbüchern und Zeitschriften ua. „Ausgewählte Fragen des Einigungsstellenverfahrens“, in: NZA 2012, 953 ff. und „Das Verfahren der Einigungsstelle nach § 76 BetrVG“, in: jM 2024, 149 ff
kommentiert arbeitsgerichtliche Entscheidungen für den Juris Praxis-Report Arbeitsrecht
war nach seiner zweiten juristischen Staatsprüfung wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für deutsches und europäisches Arbeits- und Sozialrecht der Universität zu Köln. (Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Preis)
wurde im Jahr 2005 promoviert (Dissertation: „Das arbeitsrechtliche Maßregelungsverbot § 612a BGB“; Doktorvater: Prof. Dr. Markus Stoffels)

VORSITZENDE VON EINIGUNGSSTELLEN
Wir nutzen als Einigungsstellenvorsitzende unsere umfassenden Erfahrungen in allen Bereichen der Mitbestimmung und Branchen. Wir verhandeln durchgehend Themen wie Arbeitszeitregelungen (z.B. Schichtsysteme, Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit), Vergütungsordnungen, Betriebsänderungen, Freiwilligenprogramme und Informationsansprüche des Wirtschaftsausschusses.
Aktuell beschäftigten wir uns insbesondere mit der Einführung und Nutzung technischer Einrichtungen (z.B. Workday, SuccessFactors, CRM-Tools, Microsoft Dynamics 365 und Rexx Systems), EDV-Rahmenbetriebsvereinbarungen, Gesundheitsschutz (insb. Gefährdungsbeurteilungen) und neuen Arbeitsformen (Agile & Mobile Work).

MEDIATOR & MODERATOR
Als zertifizierte Mediatoren und Moderatoren unterstützen wir bei der Beilegung innerbetrieblicher Konflikte. Gemeinsam mit den Betriebsparteien schaffen wir eine Grundlage für den Neustart der vertrauensvollen Zusammenarbeit.
Darüber hinaus lösen wir Kontroversen in Teams und Organisationen (Betriebsräte, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände) und im Verhältnis von Mitarbeitenden zu ihren Führungskräften oder der Geschäftsleitung zum Kontrollorgan.

TARIFSCHLICHTUNG
Als Schlichter in lösen wir in Tarifverhandlungen regelmäßig Konflikte zwischen Tarifvertragsparteien in allen Branchen.
SCHIEDSRICHTER
Wir sind als Schiedsrichter tätig, um über Auslegungs- und Anwendungsfragen vertraglicher Vereinbarungen eine verbindliche Entscheidung zu treffen. Wir sind in zahlreichen Betriebsvereinbarungen, Tarifverträgen und Satzungen von Verbänden als Schiedsrichter etabliert.

TREUHÄNDER IN FREIWILLIGENPROGRAMMEN
Wir stehen als Treuhänder in Freiwilligenprogrammen zur Verfügung.
Die Mitarbeitenden können sich vertrauensvoll an uns wenden, wenn sie in Erfahrung bringen wollen, ob sie das Unternehmen im Rahmen des Freiwilligenprogramms verlassen können oder zu den unabkömmlichen Mitarbeitenden gehören.

AUSBILDUNG
Als Trainer und Referenten bilden wir Betriebsräte, Mitarbeitende im Bereich HR und Fachanwälte für Arbeitsrecht in den Bereichen Konfliktmanagement und Arbeitsrecht aus.
QUALITÄTSSICHERUNG
Wir unterstützen Betriebs- und Tarifvertragsparteien bei der Etablierung von Qualitätsstandards der betrieblichen Zusammenarbeit.

DIE KOOPERATION
Holger Dahl, Dr. Julian Burmeister-Bießle und Dr. Daniel Faulenbach verfügen über eine breitgefächerte und langjährige Erfahrung in der Begleitung von Prozessen der Konfliktlösung. Dabei sind fachliche Kompetenz und die persönliche Fähigkeit, die Beteiligten empathisch und interessenorientiert zu einer sachgerechten und lebbaren Lösung zu führen, der Grundstein guter und nachhaltiger Streitbeilegung.
Durch ihre Kooperation wollen die zertifizierten Mediatoren diesen hohen Qualitätsanspruch des Havard-Konzeptes durch fachlichen Austausch und gemeinsame Projekte vertiefen, indem sie sich gegenseitig kollegial beraten und damit Standards der Konfliktbeilegung schaffen.

Dr. Julian Burmeister-Biessle
E-Mail: reiter@dieschlichtung.de
Telefon: 0173 / 355 60 89
war nach seinem Studium zunächst als wissenschaftlicher Assistent am Institut für internationales Wirtschaftsrecht der LMU München, Prof. Dr. Helmut Köhler (Promotion) und als Rechtsanwalt in einer Anwaltskanzlei im Bereich der Schiedsgerichtsbarkeit tätig
war anschließend von 2006 bis 2010 im Bayerischen Arbeits- und Sozialministerium und als Richter und Güterichter am Arbeitsgericht München (von 2011 bis 2023) sowie Einigungsstellenvorsitzender und zertifizierter Mediator tätig
ist seit 2023 Schlichter
veröffentlicht seit 2006 in juristischen Kommentaren, Fachbüchern und -zeitschriften und kommentiert arbeitsgerichtliche Entscheidungen für Juris
schult seit 2011 HR-Verantwortliche, Betriebsräte sowie Fachanwälte für Arbeitsrecht zur Umsetzung arbeitsrechtlicher Themen in der gerichtlichen und betrieblichen Praxis sowie in der Mediationsausbildung (BMWA zertifizierte Lehrgänge zur Wirtschaftsmediation & Konfliktmanagement) zu Verhandlungsmethoden und -kompetenzen
führt Verhandlungen in deutscher und englischer Sprache
HOLGER DAHL
E-Mail: franz@dieschlichtung.de
Telefon: 01522 / 637 49 13
war nach seinem Studium zunächst in verschiedenen Funktionen in der Wirtschaft und als Fachanwalt für Arbeitsrecht einer internationalen Anwaltskanzlei tätig.
war anschließend Richter an den Arbeitsgerichten Frankfurt am Main und Wiesbaden
ist seit 2003 Schlichter
veröffentlicht seit 1998 regelmäßig in arbeitsrechtlichen Kommentaren, Fachbüchern und -zeitschriften.
ist Herausgeber einer Buchreihe zur Mitbestimmung des Betriebsrats und des Buchs „Konfliktlösungen im Arbeitsleben“
kommentiert arbeitsgerichtliche Entscheidungen für Juris
schult seit 1998 HR-Verantwortliche, Betriebsräte sowie deren jeweilige Rechtsvertretungen und Sachverständige bei der Umsetzung arbeitsrechtlicher Themen in der Praxis
führt Verhandlungen in deutscher und englischer Sprache
DR. DANIEL FAULENBACH
E-Mail: faulenbach@dieschlichtung.de
Telefon: 0228/ 842 589 90
ist seit 2009 – zunächst nebenberuflich – und seit März 2022 hauptberuflich als Einigungsstellenvorsitzender, Schiedsrichter, Schlichter und Mediator tätig
war von März 2007 bis Februar 2022 Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit (Arbeitsgericht Bonn und Arbeitsgericht Köln) mit Abordnungen an das Bundesarbeitsgericht in Erfurt, das Landesarbeitsgericht Köln und an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
hat im Jahr 2011 die Ausbildung zum Richtermediator erfolgreich absolviert
war von 2006 bis 2007 Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Landgericht Düsseldorf, Amtsgericht Langenfeld Rhld.)
war mehrere Jahre Dozent für Arbeitsrecht an der Fachhochschule für Rechtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen
veröffentlicht seit 2005 in juristischen Kommentaren, Fachbüchern und Zeitschriften ua. „Ausgewählte Fragen des Einigungsstellenverfahrens“, in: NZA 2012, 953 ff. und „Das Verfahren der Einigungsstelle nach § 76 BetrVG“, in: jM 2024, 149 ff
kommentiert arbeitsgerichtliche Entscheidungen für den Juris Praxis-Report Arbeitsrecht
war nach seiner zweiten juristischen Staatsprüfung wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für deutsches und europäisches Arbeits- und Sozialrecht der Universität zu Köln. (Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Preis)
wurde im Jahr 2005 promoviert (Dissertation: „Das arbeitsrechtliche Maßregelungsverbot § 612a BGB“; Doktorvater: Prof. Dr. Markus Stoffels)